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Findet das Neurofeedbacktraining im Rahmen einer ergotherapeutischen Behandlung statt, dann übernehmen die Krankenkassen die Kosten.
Voraussetzung dafür ist, dass Ihnen ein niedergelassener Arzt – Allgemeinarzt, Zahnarzt, Kinderarzt, Neurologe, Psychiater oder auch ein anderer Facharzt – eine sogenannte „Heilmittelverordnung für Ergotherapie“ bzw. ein Rezept ausstellt.
Neurofeedbackbehandlungen finden in Einzeltherapie statt. Je nach Verordnung dauert eine Behandlungseinheit 30 – 60 Minuten.
Patienten, die nicht in meine Praxis kommen können, können sich die Behandlung auch als Hausbesuch verschreiben lassen.
Gesetzlich krankenversicherte volljährige Patienten zahlen 10% der Behandlungskosten zzgl. 10.-
Ebenso besteht für viele beihilfe-
Selbstverständlich können Sie auch in der Ergotherapie ein Neurofeedbacktraining in Form einer privaten Leistung als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Diese werden dann als Anfangswert aufgenommen und in eine Tabelle eingetragen.
Alle 5-
Neurofeedback erfordert regelmäßiges und kontinuierliches Training, mindestens 1-
Bei entsprechender Stabilisierung bzw. Minderung der Symptome kann die Häufigkeit der Sitzungen verringert werden.
Nahezu alle Menschen, die an zentralnervös bedingten Diagnosen leiden, sind mittels Neurofeedback behandelbar und können von dieser Methode profitieren. Ein Mindestalter für die Anwendung von Neurofeedback gibt es ebenso wenig wie ein Höchstalter.